Doppelmoral und Diskriminierung

Erneut ist das Jugendamt Mitte mit falschen Beschuldigungen gegen uns aufgetreten. Diesmal in einem Brief an eine Einrichtung der Tagesbetreuung, die unsere beiden Kinder derzeit besuchen müssen. Darin wird fälschlicherweise behauptet, das Sophie aufgrund des „Erlebens von häuslicher Gewalt“ in einer Pflegefamilie untergebracht ist.

Einer der Argumente, uns die Kinder wegzunehmen, war die Tatsache, dass Sophie immer wieder blaue Flecken am Körper hatte. Dass diese nicht von Schlägen durch uns herrührten, sondern vor allem von Auseinandersetzungen im Kindergarten, interessierte das Jugendamt nicht.

Auch jetzt hat sie wieder Hämatome, doch anders als damals werden diese nicht ihren Pflegeeltern oder Betreuern angelastet. In dem Brief steht auch, dass sie gelegentlich selbstverletzendes Verhalten zeige in Form von ins Gesicht schlagen oder sich Haare ausreißen. Als Ursache wird sogar angegeben, dass Sophie Trennungsängste hat. Kein Wunder, immerhin hat das Jugendamt Mitte verfügt, dass sie ihrer Familie weggenommen und bei fremden Menschen untergebracht wird. Seit März 2018 gibt es auch immer wieder wechselnde Personen, mit denen sie konfrontiert ist. Seitdem fragt sie oft, wann sie wieder nach Hause darf.

Es ist eine Doppelmoral, die nicht anders erklärbar ist, als damit, dass wir Eltern diskriminiert werden sollen. Dies setzt sich in anderen Behauptung weiter fort. So ist von einer „abweichenden Elternsituation“ die Rede. Wir sind beide berufstätig, finanziell unabhängig, emotional stabil, psychisch gesund, konsumieren weder Drogen noch Alkohol und halten uns an die Gesetze. Die Einstufung als „abweichenden Elternsituation“ halten wir für schwer diskriminierend.

Am 15. Juni 2020 haben wir das Jugendamt aufgefordert, zu diesen und weiteren Punkten Stellung zu beziehen. Bisher haben wir keine Antwort erhalten.

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