Die Erstellung eines familienrechtlichen Gutachtens erfolgt auf Antrag des Jugendamtes oder des Familiengerichts. Üblicherweise geht es dabei um die Erziehungsfähigkeit. Wenn eine Einschränkung der Erziehungsfähigkeit im Gutachten angenommen wird, wird im nächsten Schritt das Gericht den Eltern das Sorgerecht entziehen. Eine Rückkehrmöglichkeit der Kinder wird selten als Arbeitsziel in den folgenden Hilfeplan des Jugendamtes aufgenommen (z.B. indem man mit den Eltern daran arbeiten würde, die häusliche Situation zu verbessern).
Aus unserer Erfahrung ist es fast unmöglich, ein positives Gutachten zu erhalten. Denn wenn man erst einmal mit dem Jugendamt zu tun hat, kann man nicht darauf vertrauen, vorurteilsfrei und rein sachlich begutachtet zu werden – es gibt eine Tendenz, die bestehenden Vorwürfe weiter zu untermauern, ohne widersprechende Informationen aufzunehmen und abzuklären.
Der renommierte Experte für Gutachten und Kritiker Professor Werner Leitner hat in seinen Studien dargelegt, dass etwa 75 % der familienrechtlichen Gutachten erhebliche fachliche Mängel aufweisen, so dass sie vor Gericht nicht verwendet werden dürften. Jedoch fehlt den meisten Richtern sowohl die Zeit als auch das Fachwissen, um dies erkennen zu können. Das Ergebnis ist, dass viele Kinder zu Unrecht ohne ihre Eltern aufwachsen müssen.
Auf der Internetseite von Professor Leitner kann man seine Studien und seine Kritik ausführlich nachlesen:
www.wernerleitner.de
Das können Sie gegen ein einseitiges Gutachten tun:
Gutachten fachlich einschätzen lassen
Professor Leitner bietet auf seiner Internetseite an, eingeschickte Gutachten zu überprüfen. Vor einiger Zeit wurde die Gutachtenüberprüfung dort kostenlos angeboten im Rahmen der Forschungstätigkeit, aktuell steht das Wort „kostenlos“ jedoch nicht mehr auf der Internetseite. Fragen Sie deshalb bitte nach, ob Kosten entstehen und wenn ja, in welchem Rahmen.
Gegengutachten erstellen lassen
Neben der fachlichen Begutachtung eines bereits existierenden Gutachtens besteht auch die Möglichkeit, ein Zweitgutachten (also ein neues Gutachten zur Erziehungsfähigkeit) privat in Auftrag zu geben bei einer qualifizierten Person, der man vertraut. Wer qualifiziert wäre, ist tatsächlich nicht klar geregelt. Am besten suchen Sie einen Psychologen, Pädagogen oder Familientherapeuten, der transparent, vorurteilsfrei und ergebnisoffen mit Ihnen zusammen die Begutachtung plant. Als Methoden kommen üblicherweise zur Anwendung: Befragung zu relevanten Themen und zu den bestehenden Vorwürfen, Intelligenz- und Persönlichkeitstests und eine zusammenfassende Bewertung der belastenden Behauptungen auf der Grundlage der neu erhobenen Daten.
Sie müssen für ein Gutachten mit Kosten ab 3.000 Euro rechnen.
Wichtiger Hinweis: Es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung, sondern um private Hinweise. Wir übernehmen deshalb auch keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.