Mahnwache gegen Behördenwillkür

Vor dem Rathaus Tiergarten haben wir heute Nachmittag eine Mahnwache unter dem Motto „Lasst unsere Kinder frei“ durchgeführt. Damit protestierten wir gegen die „Inobhutnahme“ unserer beiden Kinder durch das Jugendamt Mitte.
Mit einer Flugblattverteilung und Lautsprecherbeiträgen wurden die Passanten auf den Fall hingewiesen. Mehrere von ihnen berichteten uns in Gesprächen über eigene, ähnliche Fälle und machten uns Mut, weiter für unsere Kinder zu kämpfen.

In der kommenden Woche gibt es im Amtsgericht Pankow eine Verhandlung, in der es darum geht, ob wir unsere Tochter Patricia wiederkriegen.

Verteiltes Flugblatt als PDF

3 Kommentare

  1. Als ich das hörte und las war ich total entsetzt.
    Wie kann so eine Aktenschrulle der Mutter das Kind von der Brust nehmen.
    Diese Frau hat vielleicht keine Kinder oder war selbst eine Monstermutter.
    Sie ist doch dazu da, Familien zusammen zu halten und nicht deren Kinder zu verteilen an geile Frauen, die keine kriegen.

    Diese Beamtin hat den falschen Beruf und sollte lieber in einen Schlachthof gehen, um ihre Aggressionen an toten vorherigen Lebewesen auszutoben.
    Sie benahm sich mit ihren Handlungen wie eine miese Hexe und gehört für solchen Taten in die Hölle.

  2. Das ist meine Meinung und keine Rechtsbereatung!
    Es ist ein Skandal, dass in Deutschland „Tarifangestellte“ hoheitliche Eingriffsbefugnisse durchführen: Art. 33 Abs. 4 GG. Ihr habt den Anspruch darauf, dass hier idR Beamte tätig sind.
    Nach deutlichen Pressemeldungen scheinen die Berliner ASD-Kräfte unter „Überlastung“ zu leiden. Das hat idR gravierende Fehleinschätzungen zur Folge.

    „Inobhutnahme“ oder gibt es „Hilfe zur Erziehung“?? Das sind Unterschiede !!
    WENN hier noch eine „Inobhutnahme“ vorherrscht, dann SOFORT beim Verwaltungsgericht einen „Widerspruch gegen die Inobhutnahmen“ UND „Antrag auf Aussetzung der Inobhutnahmen“ stellen.
    — Wenn ihr einen „Inobhutnahme-Bescheid“ MIT Rechtsbehelfsbelehrung habt, dann ist die Frist abgelaufen, ABER die Inobhutnahme dauert an: Dann muss zugleich ein „Antrag auf Wiedereinsetzung“ gestellt werden.
    — Wenn Wenn ihr einen „Inobhutnahme-Bescheid“ OHNE Rechtsbehelfsbelehrung habt, dann ist die Frist nicht abgelaufen.

    Das Jugendamt hat Eure Kinder offensichtlich an „Private“ vermittelt und bezahlt dafür. Zuständig ist aber das JugendAMT und keine Privaten: Art. 33 Abs. 4 GG.

    RGBl II Nr. 6 vom 14.01.1929 ist GÜLTIGER Völkerrechtsvertrag, Zitat:
    Artikel 1
    Für die Zwecke des vorliegenden Übereinkommens besteht Einverständnis über folgende Begriffsbestimmungen:
    1. Sklaverei ist DER ZUSTAND ODER DIE STELLUNG einer Person, der die mit dem Eigentumsrechte verbundenen Befugnisse oder einzelne davon ausgeübt werden.
    2. Sklavenhandel umfaßt jeden Akt der Festnahme, des Erwerbes und der Abtretung einer Person, in der Absicht, sie in den Zustand der Sklaverei zu versetzen; jede Handlung zum Erwerb eines Sklaven, in der Absicht ihn zu verkaufen oder zu vertauschen; jede Handlung zur Abtretung eines zum Verkauf oder Tausch erworbenen Sklaven durch Verkauf oder Tausch und überhaupt jede Handlung des Handels mit Sklaven oder der Beförderung von Sklaven.

    BGBl II Nr. 16 S. 203ff vom 10.07.1958 ist GÜLTIGER Völkerrechtsvertrag, Zitat:
    Artikel 1
    Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens trifft alle durchführbaren und notwendigen gesetzgeberischen uns sonstigen Maßnahmen, um schrittweise und so bald wie möglich die vollständige Abschaffung der folgenden Einrichtungen und Praktiken oder den Verzicht darauf herbeizuführen, soweit sie noch bestehen und ohne Rücksicht darauf, ob sie unter die in Artikel 1 des am 25. September 1926 in Genf unterzeichneten Übereinkommens betreffend die Sklaverei enthaltene Begriffsbestimmung fallen:

    d) Einrichtungen oder Praktiken, durch die ein Kind oder ein Jugendlicher unter achtzehn Jahren von seinen Eltern oder einem Elternteil oder seinem Vormund entgeltlich oder unentgeltlich einer anderen Person übergeben werden, in der Absicht, das Kind oder den Jugendlichen oder seine Arbeitskraft auszunutzen.

    Anmerkung: Das Ausnutzen ist die Stellung oder Lage der Person. Kinder sind Personen: § 1 BGB

    Siehe auch EU-Richtlinie 2011/36/EU:
    https://www.bmfsfj.de/blob/jump/80842/gewalt-eu-rl-menschenhandel-2009-data.pdf

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