Kein Entlassungsbrief vom Krankenhaus 

Ich habe das Jugendamt mittlerweile fünfmal darum gebeten, nach § 37 SGB VIII mit uns an der Rückführung unserer Kinder zu arbeiten. Wir sehen unsere Kinder im Moment nur einmal im Monat. Das Jugendamt redet sich immer mit dem Gutachten raus und das habe ich mir jetzt mal in Ruhe angesehen. Es wurde vom Jugendamt beeinflusst. Ist das zu fassen? Die Sachverständige war so intelligent, das mit reinzuschreiben. Vielen Dank dafür.
Es ist auch voller Widersprüche, ein sogenanntes Gefälligkeitsgutachten. Da ich von dem Vormund der Mädchen immer noch nicht den Bericht von meiner Krankenkasse bekomme, habe ich mal in dem Krankenhaus nachgefragt, in dem die Mädchen geboren wurden, ob ich den Entlassungsbrief meiner zweiten Tochter haben kann. Das Jugendamt behauptet nämlich, nachdem sie mir die Kleine weggenommen haben, waren die angeblich beim Oberarzt des Krankenhauses. Der hätte angeblich gesagt, die Hämatome der Kleinen stammen nicht von der Geburt. Es war eine Notgeburt natürlich stammen die von der Geburt. Nun hat sich herausgestellt: Es gibt keinen Entlassungsbrief. Ich denke, damit ist bewiesen, dass es diese Untersuchung vom Oberarzt nie gab. Also stimmt auch nicht, was das Jugendamt behauptet.

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