Ich soll meine Tochter belügen 

Beim letzten Umgang hat Sophie gefragt, warum ich keinen Kontakt zur Oma habe. Ich habe ihr erklärt, dass Oma daran schuld ist, dass sie und Emmy nicht bei Mama und Papa leben dürfen. Die Wahrheit eben.
Bei der Hilfekonferenz kam das zur Sprache und man wollte mir verbieten, negativ über die Unterbringung und über die Inobhutnahme zu sprechen. Ich belüge meine Kinder nicht. Die Inobhutnahme und die Unterbringung ist nichts Positives, weder für die Kinder, noch für uns. Aber zum Glück gibt es ja das Grundgesetz Artikel 5, freie Meinungsäußerung. Das Jugendamt hat sich dann mit Kinderschutz rausgeredet woraufhin, ich wieder schrieb, auch der Kinderschutz müsse sich an Gesetze halten. Danach hat sie uns wie immer genötigt, den Hilfeplan zu unterschreiben, weil sonst der Umgang unterbrochen wird. Im Hilfeplan habe ich dann den Satz einfach durchgestrichen, mit dem sie mir verbieten wollten, negativ über die Inobhutnahme zu sprechen. Und habe noch angefügt, dass das nicht vereinbar ist mit dem Artikel 5 GG und dann haben mein Mann und ich unterschrieben.

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